Gestern morgen gab es eine Kundgebung vor dem Burschenschaftsgebäude Normannia Niebelungen, da es dort eine Ideenwerkstatt mit zum Teil nationalsozialistischen Referenten gab.
Dazu gab es ein massives Polizeiaufgebot, welcher der Einsatzleiter Dirk Butenuth folgendermaßen vor der NW rechtfertigte:
Bei vergangenenen Demos vor dem Haus an der Schloßhofstraße hatte es auch schon Farbbeutelwürfe und körperliche Übergriffe gegeben, so Butenuths Erklärung für die hohe Polizeipräsenz. “Zudem standen wir alle noch unter dem Eindruck der Steinewürfe vom vergangenen Wochenende”, so Butenuth. Am Samstag vor einer Woche war es – wie berichtet – zwischen Türken und Kurden zu heftigen Gewalttätigkeiten gekommen
Was ein Angriff von rechten Türken auf das Kurdistanzentrum während einer Demonstration mit einer Protestkungebung gegen eine teils nationalsozialistische Veranstaltung zu tun hat, ist mir nicht klar. Gut vielleicht fand die NW die Begründung auch so absurd, das es keines weiteren Kommentars bedurfte. Nur wieso die NW die zweite Behauptung, der angeblichen gewalttätigen Übergriffe, nicht in ihrem Archiv nachgeprüft hat, weiss ich nicht. Denn dann hätte sie herausgefunden, dass diese Aussage frei erfunden war. Es gab zwar in der Vergangenheit Farbbeutelwürfe auf das Burschenschaftsgebäude, aber nicht während einer Demonstration (ich habe zumindestens bei meiner Google-Recherche nichts entsprechendes gefunden). Na ja ein Polizeibeamter lügt halt nicht, insbesondere wenn er wie Dirk Butenuth in der Vergangenheit durch seine Rechtschaffenheit aufgefallen ist.
Dirk Butenuth realistische Gefahrenprognose führte im übrigen dazu, dass auch Nachmittags das Gebiet um die Schlossmannstrasse noch als Gefahrengebiet galt. Ich bin nämlich am Nachmittag zufällig südlich von der Alm spazieren gegangen und da fiel mir das Polizeiaufgebot auf, was mehr war als bei sonstigen Fussballspielen. Ausserdem wurde ich von den PolizeibeamtInnen bedrohlich angestarrt. Da fiel mir dann die Burschenschaftsveranstaltung ein und deswegen habe ich mich Richtung Schlossmannstrasse bewegt um mal auszutesten, ob ich da lang gehen darf. Kurz vorher habe ich noch einen Polizeibulli fotografiert, der besonders dreist da rum stand.
Als ich dann ein paar Meter in die Schlosshofstrasse gegangen bin, hielt dann der besagte Polizeibulli neben mir an und die ausgestiegene Beamtin wollte meine Personalien kontrollieren.
Auf meine Frage weswegen und auf Grund welcher Rechtsgrundlage, meinte die Beamtin ich hätte sie fotografiert und somit ihre Persönlichkeitsrecht verletzt (solange es sich nicht um Poträtaufnahmen handelt, ist nach OVG Koblenz keine Persönlichkeitsvereletzung) und ausserdem sei ich ihr komisch vorgekommen. Auf meine Erwiederung, dass dieses keine ausreichende Rechtsgrundlage sei um meine Personalien festzustellen (siehe § 12 Polg NRW ), meinte sie ich würde das Gesetz wohl nicht richtig kennen. Gut es blieb mir dann nichts anderes übrig als ihr meinem Perso zu geben und sie hat ihn dann im Polizeiwagen überprüft (bei geschlossenem Fenster). Danach hat sie dann mir den Perso wieder gegeben und gemeint es sei doch verdächtig, wenn ich einen Fotoapparat dabei hätte und ausserdem sei es mir wohl darum gegangen polizeiliches Fehlverhalten anzuprangern. Klar, aber seit wann ist das verboten ?
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