Per Mail
Helmut Julich
Herr Bernhard Bönisch
Halle, 20.11.2006
Sehr geehrter Herr Bönisch,
Entsprechend Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen meine Stellungnahme/Meinung zu der Antwort des Fachgebietsleiters Herrn Schneller.
Beim Lesen hat mich besonders verwundert, warum wiederum Falschaussagen zu den Doppelförderungen 2004 getroffen werden, obwohl die Bewilligungsbehörde den entsprechenden Jahresbericht in der vom DPWV-LV kontrollierten Fassung in der Hand hält.
Hier werden die Stadträte über die Tatsachen bewusst getäuscht. Alle anderen Erklärungsversuche bauen auf dieser Täuschung auf.
Als ein einwenig sachkundiger Bürger stellen sich mir besonders zwei Fragen.
Warum stellte, bzw. wollte die Bewilligungsbehörde die Doppelförderungen entsprechend meiner Anzeige bei Frau Szabados (26.1.2005 u.a.) nicht feststellen und übergab das dem Rechnungsprüfungsamt, obwohl es eine pflichtgemäße Aufgabe der Bewilligungsbehörde war und ist?
Und warum wird anschließend von der Bewilligungsbehörde das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes korrigiert und der Zusammenhang falsch dargestellt?
Meine Stellungnahme und daraus resultierende Fragen habe ich zum besseren Verständnis gleich in den Text von Herrn Schneller kursiv/schwarz/kleinere Schriftgröße eingefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Julich
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion zum aktuellen Verfahrensstand bezüglich der Rückforderungen der Stadt Halle (Saale) gegenüber dem „Eine-Welt-Haus“ e. V, Nachtrag zur Antwort vom 17.10.2006
Zu 1.
Auf welche Höhe belaufen sich die aktuellen Rückforderungen der Stadt Halle? Welcher Rechtsverstoß bzw. welche Rechtsgrundlagen liegen der Rückforderung zugrunde?
Die Rückforderungssummen belaufen sich endgültig auf 4.569,20 Euro für 2003 und 22.955,45 Euro für 2004. Die Rückforderung für das Jahr 2003 wurde vom Verein inzwischen beglichen.
Welche Behörde hat wann die endgültigen Summen festgestellt? Das Rechnungsprüfungsamt stellte andere Summen fest!
Den beiden Rückforderungen liegen folgende Verstöße zugrunde:
Im Verlauf des Jahres 2003 erhielt das Eine-Welt-Haus Halle von der Agentur für Arbeit eine zusätzliche Förderung von rund 13.000 Euro, die dem Fachbereich Soziales zunächst nicht angezeigt wurde.
Nach Bekanntwerden wurde zunächst davon ausgegangen, dass hierbei in voller Höhe von 13.000 Euro eine Doppelförderung vorliegt.
Wann und durch welchen Vorgang wurden die Doppelförderungen bekannt? Wer, welche Behörde hat das wann festgestellt?
Entsprechend wurde dieser Betrag im Sommer 2005 zurückgefordert. Eine Prüfung der Unterlagen ergab jedoch, dass nur ein Teil der Agenturmittel für Zwecke eingesetzt worden sind, die auch städtisch gefördert sind.
Diese Aussage ist unlogisch das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes und die Abläufe werden verschleiert! Die Rückforderungen entstanden, weil die Vereinsverantwortlichen eben nicht die AA-Mittel vorrangig vor städtischen Mitteln eingesetzt haben.
Die Agenturmittel wurden bei der Abrechnung der kommunalen Mittel der Stadt verschwiegen, sie hätten vorrangig gegenüber den Stadtmitteln eingesetzt werden müssen! Deshalb die 13.000 Doppelförderung.
Wer veranlasste auf welcher Grundlage eine neuerliche Prüfung, wenn bereits vorher das Rechnungsprüfungsamt eine Feststellung traf?
Infolge dessen liegt auch nur für diesen Teilbetrag eine Doppelförderung vor und die Rückforderung war entsprechend zu korrigieren. Insoweit hat sich die Rückforderungssumme, nicht aber die Sachlage geändert.
Für das Jahr 2004 hat der Verein eine Gesamtförderung in Höhe von 45.000 Euro erhalten. Davon wurde der bereits o. g. Betrag von 22.955.45 Euro für eine Gehaltsnachzahlung verwendet, die der ehemalige Geschäftsführer im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verfahrens gegen seine fristlose Kündigung erstritten hatte.
1. Diese Aussage ist falsch wider besseren Wissens.
Dem Sozialbereich sind die wirklichen Zusammenhänge bekannt. Die entsprechenden Unterlagen wurden der Stadt öffentlich in 9/2005 übergeben, mehrfach wurde die Stadt (OB, Frau Szabados, Herr Schneller) zusätzlich auf die bewiesenen Zusammenhänge hingewiesen. (siehe auch Dienstaufsichtbeschwerde) Beweise sind unter anderem der geprüfte Jahresfinanzabschluß 2003 und die Unterlagen, die die gerichtlichen Falschaussagen der Vereinsverantwortlichen belegen. (Anzeige bei Staatsanwaltschaft)
Die Summen, die infolge des Arbeitsrechtsstreites entstanden, wurden durch die Vereinsverantwortlichen bereits am 31.12.2003 als Rücklagen im Haushalt des Vereins eingestellt. Damit ist ausgeschlossen, dass Mittel aus 2004 wie von Herrn Schneller angegeben eingesetzt wurden oder Bewilligungsbehörde und Vereinsverantwortliche haben sich auf eine Uminterpretation nach den Kontrollen durch das Rechnungsprüfungsamt geeinigt und es wurde eine Korrektur des Jahresabschlusses 2003 im Stillen vorgenommen.
Der entsprechende Jahresbericht, überprüft durch den DPWV-LV liegt der Bewilligungsbehörde vor.
2. Die Rückforderungen für 2004 entstanden weil festgestellt wurde, dass der Stadt die vorrangig einzusetzenden Eingliederungsmittel in Höhe von 27.000 Euro, bei der Beantragung in 1/2004 und bei der Abrechnung der Personalkosten der betreffenden Arbeitsstelle in 2005, mutwillig verschwiegen wurden.
Die Vereinsverantwortlichen selbst erklärten in Gerichtsverhandlungen, dass die entsprechenden Personalkosten ausschließlich bei der Stadt abgerechnet wurden.
Die Bewilligungsbehörde selbst nahm diese Abrechnung in 2005 entgegen. Siehe auch Dienstaufsichtsbeschwerde.
3. Ganz nebenbei: Die Höhe der Gehaltsnachzahlung, die vom Verein entsprechend der gegenseitigen Einigung zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgebracht werden musste, betrug im übrigen 16.325,16 Euro incl. AG-Anteil und nicht wie oben 22.945.95 Euro.
(Beweis, Abrechnung des Vereins beim/für den Beschwerdeführer)
Alle Versuche des damaligen GF eine Leistung zu erbringen wurden abgelehnt, obwohl nur ausschließlich betriebsbedingte Gründe (Finanzen) für die ungerechtfertigten nicht zum Zuge gekommenen Kündigungen im Raum standen.
Da die Stelle des Geschäftsführers aber nicht aus städtischen Mitteln gefördert wird, war der Einsatz der städtischen Fördermittel hier nicht zulässig und wurde der Stadt auch zunächst nicht angezeigt.
Diese Aussage ist/bleibt also auch falsch, weil nach Angaben des Vereins selbst (geprüfter Jahresbericht 2003, der der Bewilligungsbehörde vorliegt) keine Mittel aus 2004 für die Begleichung von Kosten im Zusammenhang mit den o.g. Vorgängen herangezogen wurden.
Übrigens: Eine volle GF-Stelle gab und gibt es beim Verein nie. Die GF-Verpflichtungen wurden immer im Rahmen eines geringfügigen Honorars von Fachkräften zusätzlich wahrgenommen.
Damit liegt ein Rückforderungstatbestand im Sinne der Ziffer 6.8 vierter Anstrich der städtischen Förderrichtlinie vor. Die genannte Norm lässt eine Rückforderung bis zur Gesamthöhe aller Zuwendungen an den Verein zu. Eine Rückforderung der gesamten Fördermittel ist insbesondere dann anzuwenden, wenn sich im Nachhinein Tatbestände ergeben, die bei rechtzeitigem Bekanntwerden zu einer vollständigen Versagung der Fördermittel geführt hätte, Dieses ist regelmäßig der Fall, wenn mit krimineller Energie Missbrauch mit Fördermitteln betrieben wird. Aufgrund der schweren Anschuldigungen gegen das Eine-Welt-Haus wurde deshalb im Jahr 2005 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Was hat sich an dieser Einschätzung und warum verändert? Und wie passt die auflagenfreie, ohne Sicherheitsleistungen abfordernde Weiterförderung in 2006 dazu?
Die Stadt hält alle Beweismittel selbst in der Hand. Die Anzeige ging über den städtischen Weg und wurde durch die Stadt untermauert.
Auf Grund der Anschuldigungen hat die Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.
Falls durch die Staatsanwaltschaft Halle eine strafrechtliche Relevanz des Handels der Verantwortlichen verneint werden sollte, bleibt es dennoch bei dem Verstoß gegen die Fördermittelrichtlinie und den Zuwendungsbescheid sowie dem daraus resultierenden Rückforderungsanspruch, allerdings nur in Höhe der tatsächlich fehlverwendeten Mittel. Insoweit ist die ursprüngliche Rückforderung der Gesamtfördermittel für 2004 in Höhe von 45.000 Euro auf den tatsächlich fehlgeleiteten Betrag von rund 23.000 Euro zu beschränken. Alle übrigen Fördermittel wurden vom Verein 2004 ordnungsgemäß verwendet und abgerechnet.
Grundsätzlich! Nicht die Mittel der Stadt wurden falsch eingesetzt, sondern es wurde der Stadt bewusst und geplant das Vorhandensein vorrangig einzusetzender Mittel verschwiegen. Diese Vorgänge sind so vom Rechnungsprüfungsamt u.a. festgestellt worden. Welchen Grund zur Uminterpretation gibt es?
Diese uminterpretierte realitätsferne Sichtweise verniedlicht den Vorgang des im Vorfeld geplanten und bewussten Verschweigens der Doppelförderungen durch die Vereinsverantwortlichen.
Das stellte die Bewilligungsbehörde zunächst nicht fest, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre und sie die beweiskräftigen Hinweise in der Hand hatte. Festgestellt wurde dies durch das Rechnungsprüfungsamt, das auch nicht mehr Hinweise zur Verfügung hatte.
Offensichtlich, vermutlich wurde (in 2006) dann im Einvernehmen mit den Vereinsverantwortlichen durch die Behörde, die die verschwiegenen Doppelförderungen zunächst nicht feststellen wollte, eine Korrektur der Prüfergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes vorgenommen.
Das Verschweigen der Doppelförderungen in Höhe von ca. 27.000 Euro für 2004 spielt jetzt keine Rolle mehr, sondern es werden Falschdarstellungen über die Verwendung von kommunalen Mitteln in den Vordergrund gestellt.
Die Rückforderung setzt zunächst die Rücknahme des ursprünglichen Bewilligungsbescheides voraus sowie den Erlass eines Forderungsbescheides. Die Regelungen für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes finden sich in den 44 ff Sozialgesetzbuch 1.
Zu 2.
Favorisiert die Stadtverwaltung den im SGGA vorgestellten Lösungsweg Ober die Erstellung des Integrationsatlasses durch den o. g. Verein immer noch? Wenn ja, wie ist der aktuelle Umsetzungsstand und welche Rechtsgrundlage liegt dem genannten Lösungsvorschlag zugrunde? Wenn nein, warum nicht? Welcher aktuelle Verfahrensstand ist bei der Beitreibung der Rückforderung zu verzeichnen?
Die Überlegung. den Migrationsatlas durch das Eine-Welt-Haus weiterführen zu lassen, ist völlig unabhängig von der Fördermittelsituation entstanden. Das Eine-Welt-Haus hat den Migrationsatlas mit Landesmitteln aufgebaut und verfügt von daher über die besten Voraussetzungen zur Fortführung.
Die Erteilung des konkreten Auftrages zur Weiterführung des Migrationsatlasses setzt voraus, dass der Vorstand des Eine-Welt-Hauses ein vertrauenswürdiger Partner ist, der das geltende Recht auch beachtet. Insoweit soll zunächst erst das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Fördermittelvergabe 2003 und 2004 abgewartet werden.
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Vergabe des Migrationsatlasses und der Rückforderung überzahlter Fördermittel besteht nicht. Der Verein hat die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, im Rahmen seiner Vereinstätigkeit eingesparte Mittel zur Tilgung der Rückforderungen einzusetzen und hat dieses für das Jahr 2003 bereits getan.
Wo kann ein Verein, der nur über geringe freie Einnahmen verfügt und die er eigentlich als Eigenbeitrag im Rahmen von Projektförderungen einsetzen muß und sonst seine Projekte ausschließlich über Fördermittel finanziert, Geld einsparen und das in einer Höhe von mehreren Zehntausend Euro? Hat sich die Bewilligungsbehörde bei der auflagenfreien Förderung 2006 diese Meinung an Hand von Bilanzen darstellen lassen? Was sagt der Sachverstand? Gibt es deshalb immer noch keine Rückzahlungsvereinbarung nach weit über einem Jahr?
Er hat darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass durch sparsame Bewirtschaft und ggf. ehrenamtlichen zusätzlichen Einsatz von Mitgliedern weitere Mittel zur Tilgung bereitgestellt werden können.
Was soll sparsam bewirtschaftet werden? Das Landesprojekt FFH mit Leistungseinnahmen zur Betreuung von Flüchtlingsfrauen? Oder sollen möglicherweise Pauschalzuweisungen für Sachkosten und Fortbildung u.a. für Ein-Euro–Jobs und weiterer Förderprojekte für die Rückzahlungen verwendet werden? Sollen Ehrenamtliche die Arbeit von Angestellten übernehmen und die so eingesparten Personalkosten für Rückzahlungen verwendet werden? Unglaublich.
Die Möglichkeiten dazu würden sich durch die Zuweisung des Migrationsatlasses und die damit verbundenen Einnahmen naturgemäß erhöhen. Eine Vereinbarung, die eine direkte Verrechnung dieser Mittel vorsieht, gibt es jedoch nicht.
Bei der Umsetzung der Rückforderung ist auch zu bedenken, dass das Eine-Welt-Haus einen eher erheblichen Anteil an der Migrationsarbeit in Halle hat und qualitativ gute Arbeit leistet.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Personalstellen abgebaut, und wichtige Projekte nicht weitergeführt. Die wenigen noch laufenden Projekte sind fördermittelmäßig ausfinanziert und könnten bei jedem der korrekt arbeitenden Träger im Netzwerk für Integration laufen.
Im Übrigen geht es nicht um den Verein, sondern um die Ergebnisse des bewussten förderrechtswidrigen Handelns der Vereinsverantwortlichen! Der Verein hat viele Möglichkeiten.
Diese Auffassung wird auch vom Landesausländerbeauftragten Sachsen-Anhalt geteilt, der mehrfach betont hat, dass die Fördermittel des Landes, die an das Eine-Welt-Haus gehen, ausdrücklich an den Fortbestand dieses Vereins geknüpft sind.
Der Ausländerbeauftragte des Landes erklärt wiederum seinerseits, dass Projekte des Vereins nur als Kofinanzierung zu städtischen Mitteln fließen. Im Übrigen wird von beiden nur ein Verwaltungsprojekt gefördert mit insgesamt über 50.000 Euro für Sachprojekte, in dehnen nur ca. 5 Personen (VBE) angestellt sind und keine großen und komplizierten Sachkostenvorgänge bewegt werden müssen.
Selbst die jahrelange Koordinierung der Veranstaltungen zur Interkulturellen Woche sind 2006 nicht mehr vom EWH umgesetzt worden.
Was rechtfertigt ein Verwaltungsprojekt (ohne wesentlichen Klientelbezug) in Höhe von über 50.000 Euro? Welch eine Übervorteilung!!!
Im Ergebnis dieser Überlegungen wird eine Rückzahlungsmodalität gefunden werden, die es dem Verein erlaubt, ohne Existenzgefährdung in Raten die geforderte Summe zurückzuzahlen.
Die Rückzahlungsvereinbarung wird seit 15 Monaten gesucht, bei gleichzeitiger auflagenfreier Weiterförderung 2006 und ohne Sicherheitsleistungen zu hinterlegen. Es besteht immer noch kein Zahlungsziel. Woran scheitert das?
Eine Rückzahlung gefährdet den Verein nicht. Das Vereinsrecht u.a. Bestimmungen halten dafür viele Möglichkeiten vor! Wie damit umzugehen ist, entscheidet einzig die Mitgliederversammlung.
Die Mutmaßungen der Stadt der Verein wäre Pleite, stellt vermutlich bestenfalls die Meinung der Vereinsverantwortlichen dar, die ihre Fehlentscheidungen und den bewussten Griff in das Stadtsäckel (darum handelt es sich nach meiner Meinung , wenn man bewusst geplant Doppelförderungen mehrfach verschweigt) nicht zur Sprache kommen lassen wollen. Trotz mehrfacher sachkundiger Hinweise an die Oberbürgermeisterin, die Bürgermeisterin und dem FB-Leiter Herrn Schneller bleibt die Stadt bei Ihrer lebensfernen, andere Träger benachteiligenden, die Stadt benachteiligenden Meinung. Warum?
Schneller
Fachbereichsleiter
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