Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Halle(Saale) Frau Ingrid Häußler von Herrn Peter Trawiel
von helmutgobsch @ 29.07.2006 - 21:04:27
Psychische Folter gegen politische Opfer der SBZ/DDR in Sachsen- Anhalt – Kommission für Menschenrechte der EU um Hilfe angerufen.
Peter Trawiel
Wintergartenstraße 02 - 20.6
04103 Leipzig
Tel. Fax 0341-4811484
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Stadt Halle a. d. Saale
Stadtrat der Stadt Halle (außer SED/PDS)
Den Vorsitzenden des Stadtrates Herrn Bartel
Die Stadträte der Stadt
Marktplatz 01
06100 Halle Leipzig, den 26. Juli 2006
Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen
die OB der Stadt Halle Frau Ingrid Häußler
von
Peter Trawiel
wegen
· Verletzung meiner Menschenwürde
· Beleidigung und Volksverhetzung der Opfer des kommunistischen Regimes der SED
· Psychiatrisierung von Opfern des SED- Regimes wegen Haft und Folgeschäden.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Stadtrates Bartel,
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
Nach der GO des Landes Sachsen-Anhalt sind Sie Dienstherr der OB Häußler.
Durch gerichtlich bestätigte rechtswidrige Verwaltungsakte der Stadtverwaltung Halle, durch die Verfahrensweise der Stadt Halle politischen Opfern des SED- Regimes gegenüber ist Ihnen bekannt, das ich zum Erhalt meines Lebens dadurch genötigt wurde meine Heimatstadt zu verlassen.
Zu zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die OB Häußler von mir zu dieser rechtswidrige und unmoralischen Verfahrensweise, hatte der Stadtrat der Stadt Halle laut schreiben vom 21.06.2001 und 19.12.2002 diese Verfahrens-weise der OB Häußler mitgetragen und keine Verfehlungen der OB dazu erkennen können.
Auf eine Beschwerde von mir zu dieser Verfahrensweise der Stadt Halle, gerichtet an den Innenminister SA als die oberste Dienstbehörde für das Land, stellte das Innenministerium die Selbstverwaltung der Stadt Halle vorn an und verwies in seiner Antwort auf die Zuständigkeit der OB mit folgenden Satz,
· „ Für die Ausübung der personellen Dienstaufsicht über die Bediensteten der Stadt Halle stehen mir ebenfalls keine Befugnisse zu. Diese liegen beim Stadtrat der Stadt Halle.“
Zu der Dienstaufsicht des Stadtrates der Stadt Halle über die Arbeit der OB Häußler stelle ich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verletzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nach
· Artikel 1, Abs. 1. - Artikel 2, Abs. 2. - Artikel 3. Abs. 3.
Die OB Häußler hatte unbestreitbar Kenntnis der Sach- und Rechtslage im Vorgang Trawiel, und ist daher für diesen Vorgang voll verantwortlich.
Bis zu meiner Schadensersatzklage beim Landgericht Halle Az. 4 O 25/05 gegen die Stadt Halle v. d. d. OB Häußler wegen des mir entstandenen Schadens der jahrelangen Klagen gegen die Stadt Halle, um ihre Rechtsverfehlungen gerichtlich zu korrigieren, unterlag die Stadt in jedem dieser Verfahren.
Die Schadensersatzklage wird von meiner anwaltlichen Vertretung derzeit in die nächste Instanz gebracht.
Die Stadt Halle hatte beim Landgericht Halle, um mich zum Schweigen zu bringen, da der Vorgang bereits der EU- Menschenrechtskommission vorliegt, folgenden Antrag gestellt:
· „Die Prozessfähigkeit von mir durch das Gericht prüfen zu lassen, obwohl ich immer anwaltlich vertreten wurde“.
Das heißt, die Stadt Halle v. d. d. OB Frau Häußler in Sachsen- Anhalt stellt den Antrag an ein deutsches Landgericht, um ihre Rechtsverletzungen totzuschweigen, die Prozessfähigkeit eines politischen Opfers des kommunistischen SED- Verbrechens wegen seiner 80 % igen Schwerbehinderung durch seine Haft- und Folgeschäden überprüfen zu lassen!
Physisch, nicht psychisch konnte mich das SED- Regime mit ihrer Stasi in Jahrzehnten brechen.
Das, was die Stasi mit ihren Zersetzungsmethoden nicht schaffte, versuchte aber eine OB der Stadt Halle an der Saale durch Psychiatrisierung eines politischen Opfers des SED- Regimes.
Diesen Antrag lehnte das Landgericht Halle, da es dafür keine Voraussetzung gab, natürlich ab.
Ob das Landgericht Halle zu einen solchen perversen Antrag Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gestellt hat, ist mir nicht bekannt.
Doch in einem Rechtsstaat zum Schutz der Opfer, die diese Demokratie erstritten haben, wäre es notwendig.
Ich habe eine bereits seit dem 09. März 2006 gestellte Strafanzeige gegen agierende Personen der Stadt Halle um diesen Vorgang, zu einen Angriff auf politische Opfer des SED- Regimes, erweitert.
Ich fordere den Stadtrat erneut auf, diese Kommunalarbeit der OB Häußler zu überprüfen, die unter anderem rechtlich gegen die von mir angezeigten Artikel des Grundgesetzes verstößt, sowie die gesamten Verwaltungspraktiken den Opfern des SED- Regimes in ihrer Stadt einer Prüfung zu unterziehen.
Weiteres Material zu dieser in der Stadt Halle üblichen Verwaltungspraktiken kann dem Stadtrat vorgelegt werden.
Ich fordere den Stadtrat auf, kein SED/PDS-Mitglied mit diesem Vorgang zu beauftragen, aufgrund der Rolle auch nach der Wende, die sie bis in den Landtag SA durch stasibelastete PDS-Mitglieder zeigen.
Peter Trawiel
Bemerkung: Die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde liegt von Herrn Peter Trawiel vor.
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